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Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften

Modulprüfungen


INFO


Fristen und Termine

  • Mündliche und praktische Prüfungen vom 30. März bis 2 April 2026
  • Klausuren wurden (oder werden) in den jeweiligen Veranstaltungen bekannt gegeben
  • Voranmeldung beim Prüfungsmanagement (online) bis 15. März 2026
  • Anmeldung im BOSS bis 17. März 2026 bzw. zwei Wochen vor der Prüfung, wenn die vorher ist

Anmeldeverfahren

Es gibt ein dreistufiges Anmeldeverfahren: Zunächst sprechen Sie bitte immer mit Ihren gewünschten Erstprüfern/-prüferinnen. Das sind im Fall von praktischen Prüfungen die in der Regel jeweiligen Lehrbeauftragen, bei denen Sie Unterricht haben, im Fall von mündlichen Prüfungen die hauptamtlich Lehrenden des Bereichs, zu dem das Modul gehört. Da können Sie oft zwischen verschiedenen Personen wählen.

Im Modul W3 (MA GyGe 2016) müssen Sie zwei Prüfende aus verschiedenen Bereichen angeben und auch mit beiden vorher sprechen. Bei der Studienleistung "Liedbegleitung" (MA GyGe 2016, Modul J3) müssen Sie keine Prüfer suchen.

Danach melden Sie sich bei mir, damit die Termine geplant werden können. Dafür gibt es ein Online-Formular in einem eigenen Moodle-Raum:

https://moodle.tu-dortmund.de/course/view.php?id=55899

Der Einschreibeschlüssel ist musikprüfung

Dieses Formular ist nur dafür da, dass wir alle nötigen Informationen für die Planung haben. Wenn das alles soweit geklappt hat, sollten Sie sich schließlich noch ganz offiziell im BOSS anmelden (wieder außer bei Liedbegleitung GyGe LABG 2016). Für die Klausur melden Sie sich bitte nur im BOSS bis zwei Wochen vor der jeweiligen Klausur an. Sollten Sie Ihre gewünschte Prüfung im BOSS (noch) nicht finden, Sagen Sie bitte kurz Bescheid, dann lasse ich die noch anlegen.

In Ausnahmefällen, wenn es sich um wichtige studienbezogene Gründe handelt (z.B. Auslandssemester, Praktika u.ä.) oder Erstprüfer/-innen nicht anders können, können auch individuelle Termine außerhalb der Prüfungswoche vereinbart werden. Bitte sprechen Sie auch hier zunächst mit den Prüfer/-innen und machen möglichst konkrete Terminvorschläge aus.

Falls sie sich von einer Prüfung abmelden müssen, machen Sie das bitte im BOSS bei der Zentralen Prüfungsverwaltung (ggf. mit Attest, Informationen dort) UND bei uns - einfach per Mail.

Anmeldeverfahren für schriftliche Abschlussarbeiten

Für die Studierenden nach LABG sind in bestimmten Modulen schriftliche Hausarbeiten als Modulprüfungen vorgesehen. Dabei gilt folgende Regelung:

1. Inhaltliche und formale Vorgaben

Die Hausarbeiten umfassen lt. der jeweiligen Modulhandbücher 20 Seiten bzw. 44 000 (+/- 10 Prozent) Zeichen mit Leerzeichen (überprüfen Sie in Ihrem Modulhandbuch, was für Sie zutrifft). Es gibt eine Bearbeitungsfrist von acht Wochen, da es sich um benotete Modulabschlussprüfungen handelt. Ansonsten gelten die üblichen Vorgaben bzgl. wissenschaftlicher Hausarbeiten, wie sie auf der Instituts-Homepage dargelegt sind und in den Proseminaren gelehrt werden.

2. Laufzettel und Anmeldung

Für die Anmeldung wird ein doppelseitig bedruckter Laufzettel benötigt, der im Downloadbereich heruntergeladen werden kann. Die Studierenden können damit zu einem/einer Betreuer*in ihrer Wahl gehen, um die Arbeit anzumelden.

Bei der Anmeldung wird die Vorderseite des Laufzettels mit der Themenstellung gemeinsam mit dem/der Betreuer*in ausgefüllt und unterschrieben. Die Anmeldung muss vor Beginn der Arbeit erfolgen. Der Laufzettel wird später mit der Hausarbeit zusammen abgegeben.

3. Anmeldung bei der Prüfungsverwaltung per E-Mail

Die BOSS-Anmeldung der Hausarbeiten erfolgt durch eine E-Mail des/der Betreuernden an die Prüfungsverwaltung (Team 5). 

4. Abgabe der Hausarbeit

Die Studierenden sollten bisher Hausarbeiten in Papierform nicht direkt beim/bei der Betreuenden abgeben, sondern ausschließlich beim Team 5 der Prüfungsverwaltung. Dort wird überprüft, dass die Acht-Wochen-Frist eingehalten wurde. Wenn Arbeiten nicht dort abgegeben werden, wird am Stichtag automatisch ein "nicht bestanden" eingetragen.

Sie können aber auch die Arbeiten rein auf elektronischem Wege (am besten als PDF) direkt den Prüfendenen per E-Mail schicken. Bitte setzen Sie dann die Prüfungsverwaltung in Kopie (pruefungsverwaltung-lehramttu-dortmundde), damit dort auch Bescheid gewusst wird.

5. Begutachtung der Arbeit durch zwei Gutachter*innen

Die Hausarbeiten werden vom Team 5 den_die Betreuende_n weitergeleitet (so sie nicht direkt per Mail an die Betreuenden gingen). Der Laufzettel muss in der Arbeit liegen. Der/Die Betreuende füllt die Rückseite des Laufzettels mit seiner Benotung aus und leitet die Arbeit dann intern an eine/n geeignete/n Zweitgutachter*in weiter. Das Zweitgutachten kann sich entsprechend dem Text des Laufzettels dem Urteil anschließen oder abweichen.

6. Zuleitung der Arbeit mit Laufzettel an Prüfungskoordinator*in

Wenn beide Gutachter*innen unterschrieben haben, geht die Arbeit mit Laufzettel an den/die Prüfungskoordinator*in (z.Zt. Bileam Kümper), damit er das Ergebnis ins BOSS eintragen kann. Die Studierenden erfahren auf diese Weise das Ergebnis der Arbeit und können bei Bedarf bei den Betreuenden Fragen zur Bewertung stellen und ggf. ein Gutachten einsehen. Die Arbeiten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Betreuenden archiviert.

Zum Ablauf des Verfahrens
Zu Grunde liegen die Paragrafen 19 bis 26 der Bachelor-Prüfungsordnung (LABG).
Die Bachelorarbeit kann im Bereich Musikwissenschaft (Musikgeschichte, Systematische Musikwissenschaft, Analyse etc.), Musikpädagogik oder im künstlerischen Bereich verfasst werden (daraus ergibt sich allerdings, dass die Masterarbeit nicht mehr künstlerisch orientiert sein kann). Hinweise zu einer künstlerischen Arbeit entnehmen Sie Absatz B.2.


1. Vorgespräch mit dem Betreuer/der Betreuerin
Betreuer*in und somit Erstgutachter*in der Arbeit kann laut Beschluss der Fachkonferenz Musik jede/r hauptamtlich Lehrende*r des Instituts für Musik und Musikwissenschaft sein.
Studierende suchen sich selbsttätig eine/n Betreuer*in für die Bachelorarbeit und führt mit der Person ein Vorgespräch. Der/die Kandidat*in soll eigene Vorschläge für ein Themengebiet machen. Beim Vorgespräch wird das Einvernehmen über ein Themengebiet hergestellt. Die verbindliche Themenstellung wird jedoch beim Vorgespräch noch nicht bekannt gegeben; sondern sie erfolgt schriftlich zu Beginn der Bearbeitungszeit.
Die Betreuung einer Bachelorarbeit kann vom Betreuenden (z.B. wegen Überlastung) abgelehnt werden.


2. Ausgabe des Themas und Verwendung des „Laufzettels Bachelorarbeit“
Der/die Studierende besucht nach der ersten Besprechung mit der betreuenden Lehrperson das Team 5, Dezernat 4.3 im Prüfungsamt. Dort wird die Zulassung zur Bachelorarbeit bescheinigt und ein standardisierter Laufzettel ausgegeben. Dieser ist von dem/der Studierenden auszufüllen. Die Felder zum Thema und den Abgabefristenwerden bei der verbindlichen Absprache mit dem/der Erstgutachter/in ausgefüllt. Dazu ist ein weiteres Gespräch erforderlich.
Die Anmeldung der Arbeit mit Thema und Abgabedatum erfolgt durch die Studierenden, indem der ausgefüllte Laufzettel innerhalb einer Woche im Dezernat 4.3, Team 5 wieder abgegeben wird.


3. Regelungen für Bearbeitung und Abgabe der Arbeit
Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt in der Regel 8 Wochen; diese Frist kann in Absprache mit dem/der Betreuer*in im Falle einer empirischen oder künstlerischen Arbeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Solche Sonderregelungen sind auf dem „Laufzettel Bachelorarbeit“ zu vermerken.
Die Abgabe kann persönlich beim Dezernat 4.3 (innerhalb der Öffnungszeiten), durch Abgabe bei der Zentralen Leitwarte der TU Dortmund (Emil-Figge-Straße 71) oder durch Aufgabe bei der Post (entscheidend ist das Datum des Poststempels) erfolgen. Empfohlen wird die Abgabe direkt beim Dezernat 4.3 oder bei der Leitwarte, da dort der Eingang quittiert werden kann. Weiterhin muss die Arbeit in Dateiform dem Erstgutachter per E-Mail oder auf einem Datenträger zugeschickt werden.

4. Begutachtung und Mitteilung des Ergebnisses
Das Dezernat 4.3 bestätigt den Eingang der Arbeit und schickt die Arbeit an die beiden Betreuer. Die Betreuer*innen begutachten und benoten die Arbeit innerhalb von 12 Wochen und schicken Gutachten und Beurteilung an das Dezernat 7.3. Nach der Eintragung der Noten durch das Dezernat 4.3 können die Studierenden ihre Note im BOSS einsehen. Gutachten der Bewertung sind auf Wunsch bei den Betreuenden einzuholen.

Weitere Informationen zum Vorgehen und zur äußeren Form einer Bachelorarbeit finden sie hier.

Zum Ablauf des Verfahrens
Zu Grunde liegen die Paragrafen 19 bis 23 der Master-Prüfungsordnung (LABG).
Die Masterarbeit kann im Bereich Musikwissenschaft (Musikgeschichte, Systematische Musikwissenschaft, Analyse etc.), Musikpädagogik oder im künstlerischen Bereich verfasst werden (letzteres nur dann, wenn die Bachelorarbeit nicht bereits im künstlerischen Bereich geschrieben wurde). Hinweise zu einer künstlerischen Arbeit entnehmen Sie Absatz B.2.

Vorgespräch mit dem Betreuer/der Betreuerin
Betreuer/in und somit Erstgutachter/in der Arbeit kann laut Beschluss der Fachkonferenz Musik jede/r Professor/in, jede/r Habilitierte und jede/r Promovierte des Instituts für Musik und Musikwissenschaft sein. Es gilt die aktuelle durch den Fakultätsrat jeweils verabschiedete Prüfer*innenliste. Zur Zeit sind dies folgende Personen (alphabetisch, Stand 8.4.2022):
Ebeling, Egermann, Feilen, Gotham, Houben, Höller, Kranefeld, Noltze, Oehl, Rötter, Schenk, Stegemann
Der/die Studierende sucht sich selbsttätig eine/n Betreuer/in für die Masterarbeit und führt mit diesem ein Vorgespräch. Der/die Kandidat/in soll eigene Vorschläge für ein Themengebiet machen. Beim Vorgespräch wird das Einvernehmen über ein Themengebiet hergestellt. Die verbindliche Themenstellung wird jedoch beim Vorgespräch noch nicht bekannt gegeben; sondern sie erfolgt schriftlich zu Beginn der Bearbeitungszeit.

2. Ausgabe des Themas und Verwendung des „Laufzettels Masterarbeit“
Der/die Studierende besucht nach der ersten Besprechung mit der betreuenden Lehrperson das Team 5, Dezernat 4.3 im Prüfungsamt. Dort wird die Zulassung zur Masterarbeit bescheinigt und ein standardisierter Laufzettel ausgegeben. Dieser ist von dem/der Studierenden auszufüllen. Die Felder zum Thema und den Abgabefristen werden bei der verbindlichen Absprache mit dem/der Erstgutachter/in ausgefüllt. Dazu ist ein weiteres persönliches Gespräch erforderlich.
Die Anmeldung der Arbeit mit Thema und Abgabedatum erfolgt durch den/die Studierende/n, indem der ausgefüllte Laufzettel innerhalb einer Woche im Dezernat 4.3, Team 5 wieder abgegeben wird.


3. Regelungen für Bearbeitung und Abgabe der Arbeit
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt in der Regel 15 Wochen; diese Frist kann in Absprache mit dem/der Betreuer/in im Falle einer empirischen oder künstlerischen Arbeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Solche Sonderregelungen sind auf dem „Laufzettel Masterarbeit“ zu vermerken. 
Die Abgabe kann persönlich beim Dezernat 4.3 (innerhalb der Öffnungszeiten), durch Abgabe bei der Zentralen Leitwarte der TU Dortmund (Emil-Figge-Straße 71) oder durch Aufgabe bei der Post (entscheidend ist das Datum des Poststempels) erfolgen. Empfohlen wird die Abgabe direkt beim Dezernat 4.3 oder bei der Leitwarte, da dort der Eingang quittiert werden kann. Weiterhin muss die Arbeit in Dateiform dem Erstgutachter per E-Mail oder auf einem Datenträger zugeschickt werden.
Eine nicht fristgerecht eingereichte Arbeit wird automatisch mit nicht ausreichend (5,0) verbucht.


4. Begutachtung und Mitteilung des Ergebnisses
Das Dezernat 4.3 bestätigt den Eingang der Arbeit und schickt die Arbeit an die beiden Betreuer. Die Betreuer/innen begutachten und benoten die Arbeit innerhalb von 12 Wochen und schicken Gutachten und Beurteilung an das Dezernat 7.3. Nach der Eintragung der Noten durch das Dezernat 4.3 können die Studierenden ihre Note im BOSS einsehen. Gutachten der Bewertung sind auf Wunsch bei den Betreuenden einzuholen.

Weitere Informationen zum Vorgehen sowie zur äußeren Form einer Masterarbeit finden Sie hier.